Mitglied werden

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zu unseren Mitgliedschaften
Für unsere „Einsteiger“ haben wir die „Aktion 99“ ins Leben gerufen. Diese Mitgliedschaft ermöglicht es, ein Jahr lang für 99 Euro im Monat unseren Club ausgiebig zu testen.

Alle weiteren Mitgliedschaftsmodelle finden sich in der Tabelle. Darunter können weitere Informationen und ein Aufnahmeantrag heruntergeladen werden.

Monatlicher Beitrag Jahresbeitrag (1 oder 2 Raten)
Aktives Mitglied mit KG-Anteil 120,75 € 1.419,- €
Aktives Mitglied ohne KG-Anteil 143,- € 1.669,- €
Firmenmitgliedschaft mit KG-Anteil1 120,75- € 1.419,- €
Firmenmitgliedschaft ohne KG-Anteil1 143,- € 1.669,- €
Jugendmitglied bis zum 12. Lebensjahr –– 122,50 €
Jugendmitglied bis zum 21. Lebensjahr –– 301,- €
Junges Mitglied vom 22. bis 27. Lebensjahr –– 429,- €
Junges Mitglied vom 28. bis 32. Lebensjahr 72,50 € 848,- €
Eingeschränkte Spielberechtigung ab 65 Jahre mit KG-Anteil2 –– 904,- €
Eingeschränkte Spielberechtigung ab 65 Jahre ohne KG-Anteil2 –– 1093,- €
Ortsabwesendes Mitglied mit KG-Anteil3 –– 710,- €
Ortsabwesendes Mitglied ohne KG-Anteil3 842,- €
Passives Mitglied mit KG-Anteil –– 388,- €
Passives Mitglied ohne KG-Anteil –– 470,- €
Zweitmitgliedschaft 4 –– 932,- €
Mitgliedschaft Junge Eltern5 –– 547,- €
AKTION 99 Jahresmitgliedschaft6 99,- 1.150,- €
Änderungen der Beitragsklassen sind auf Antrag des Mitgliedes mit Wirkung zum 31. Dezember möglich und müssen spätestens zum 30. November schriftlich angezeigt werden. Kündigungstermin ist ab 1.1.2024 der 30. September zum Ende des Jahres!
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
  1. Pro namentlich festgelegtem Spielberechtigten
  2. Auf Antrag (Einschränkung gem. Satzung § 5 Abs.9, siehe Anlage)
  3. Auf Antrag und Nachweis (Ortsentfernung mind. 200 km). Der Nachweis ist spätestens zum 01.12. des Jahres für das Folgejahr der Mitgliedschaft unaufgefordert schriftlich oder per E-Mail vorzulegen. Bei jungen und Jugendmitgliedern ist demgemäß der hälftige Beitrag fällig.
  4. Diese Mitgliedschaft kann nur von Personen abgeschlossen werden, die ein ordentliches Mitglied / Erstmitglied (Vollmitgliedschaft) in einem dem Deutschen Golf Verband e.V. angehörigen Golfclub sind, dessen Jahresbeitrag für die ordentliche Mitgliedschaft / Erstmitgliedschaft (Vollmitgliedschaft) mindestens so hoch ist wie im Golf Club Buchholz e.V. Der Nachweis über die
    Erstmitgliedschaft (mit Beitragsnachweis) ist jährlich zu erbringen. Wird die Erstmitgliedschaft aufgegeben, ist der Jahresbeitrag im auf den Austritt folgenden Jahr in voller Höhe zu zahlen.
  5. Junge Eltern, die beide Mitglied im Golfclub sind, können auf Antrag für die ersten 3 Jahre nach der Geburt eines Kindes für eines der Elternteile einen reduzierten Beitrag entrichten.
  6. Laufzeit 12 Monate. Ca. 6 Wochen vor Ablauf Entscheidung über Eintritt als ordentliches Mitglied. Das Jahresmitglied hat kein Stimmrecht und ist von der Zahlung evtl. Umlagen befreit. Beitrag ist als Einmalzahlung oder monatlich möglich.